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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Michael Kranz, Bremen
§1 Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Verkaufsangestellten der Firma Michael Kranz sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Alle Bestellungen gelten als verbindlich sobald diese bei der Firma Michael Kranz eingegangen sind. Ein Rücktrittsrecht ist nur im Rahmen des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 14 Tagen möglich. Dies gilt jedoch nicht bei Vertragsabschlüssen oder Sonderanfertigungen.
§3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 5 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.
§4 Liefer- und Leistungsziel
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Firma Michael Kranz ist im Fall ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Beim Lieferverzug, den die Firma Michael Kranz zu verschulden hat, hat der Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
§5 Versand und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Michael Kranz verlassen hat.
Die Firma Michael Kranz versichert jedoch die Ware auf Wunsch und Kosten des Käufers.
Bei Sendungen an die Firma Michael Kranz trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Michael Kranz sowie die Transportkosten.
§6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme, per Kreditkartenzahlung oder bei Selbstabholung zahlbar.
Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Firma Michael Kranz steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugspunkt an ist die Firma Michael Kranz berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontenkurrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Firma Michael Kranz ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Michael Kranz behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks - ist die Firma Michael Kranz berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks, auf Anforderung seitens der Firma Michael Kranz die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.
§8 Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 2 Jahren, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde.
Die Gewährleistung für gebrauchte Ware beträgt 10 Tage.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, die nicht im Verschulden des Käufers liegen, ist die Firma Michael Kranz nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu auszuliefern.
Bei Mängel durch unsachgemäße Behandlung verpflichtet sich der Käufer, alle anfallenden Nachbesserungs- und Transportkosten zu übernehmen.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung ) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer muss der Firma Michael Kranz etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Michael Kranz frei von jeglicher Gewährleistungspflicht. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angaben der Modell- und Seriennummer sowie Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Firma Michael Kranz in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma Michael Kranz einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erstellten Gutschrift in Abzug zu nehmen. Ersetzte Teile gehen in den Besitz der Firma Michael Kranz über. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden oder sollte sich herausstellen, dass eine Mängelrüge nicht berechtigt ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung von min. 30 Euro oder ein sich ergebender höherer Betrag als vereinbart.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch die Firma Michael Kranz die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Michael Kranz schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
§9 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma Michael Kranz nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bremen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll die zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.
Alleiniger Geschäftsführer ist Michael R. Kranz
Stand 01.01.2004
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Währungen |
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Tipps & Tricks |
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| Läuft noch Alles rund?
Flipperkugeln sind mechanischen Einwirkungen ausgesetzt. Sie prallen gegen Pfosten, andere Kugeln oder werden mechanisch befördert. Auch wenn die Kugeln noch gut aussehen, sollten Sie diese einmal in die Hand nehmen.
Oft stellt man dann fest, dass kleine Riefen oder Dellen vorhanden sind oder sich die Kugel rauh anfühlt. Dann sollten Sie die Kugeln unbedingt austauschen, um Abspielungen auf der Spielfläche zu verhindern.
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